Kommunale Wärmeplanung

Wir unterstützen Kommunen bei der Erstellung einer strategisch fundierten kommunalen Wärmeplanung als Grundlage für eine langfristig tragfähige und gesetzeskonforme Transformation der Wärmeversorgung im Sinne des Wärmeplanungsgesetzes (WPG). Die kommunale Wärmeplanung (KWP) ist für Kommunen ab 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2026 und für Kommunen unter 100.000 Einwohnern bis zum 30.06.2028 gesetzlich verpflichtend.

Folgende Phasen müssen bei der Umsetzung beachtet werden:

  • Beschluss über die Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung
  • Eignungsprüfung
  • Bestandanalyse
  • Potenzialanalyse
  • Erstellung eines Zielszenarios und einer Umsetzungsstrategie

Begleitet werden die Phasen von einem Informations- und Beteiligungsprozess.

Die kommunale Wärmeplanung muss alle fünf Jahre wiederholt bzw. fortgeschrieben werden.

Wir unterstützen Sie gerne in den einzelnen Phasen oder während des gesamten Prozesses.

Wir haben immer ein offenes Ohr und sind gespannt auf Ihr Anliegen. Sie haben Fragen oder möchten ein unverbindliches Angebot bekommen? Melden Sie sich jederzeit gerne telefonisch oder per E-Mail.