Energieaudits nach EDL-G & DIN EN 16247-1

Ein Energieaudit untersucht die energetische Situation eines Unternehmens oder einer Organisation systematisch. Dabei werden Gebäude, Anlagen, Prozesse und Verbräuche betrachtet.  Nach dem EDL-G sind Unternehmen ab einem Jahresverbrauch von 500.000 kWh (Stand 01/26) dazu verpflichtet ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Energieaudits müssen alle vier Jahre wiederholt werden. Dabei werden Gebäude, Anlagen, Prozesse und Verbräuche betrachtet und die Verbräuche den Endenergieverbrauchern zugeordnet (90%-Regel).

Typische Inhalte sind:

  • Lastganganalysen
  • Auswertung von Verbrauchsdaten
  • Untersuchung wesentlicher Energieverbraucher
  • Abbildung der Endenergieverbraucher in einem synthetischen Lastgang
  • Bewertung von Betriebszuständen
  • Ermittlung technischer Einsparmaßnahmen
  • Betrachtung organisatorischer Maßnahmen
  • Wirtschaftlichkeitsbewertung
  • Priorisierung der Maßnahmen
  • Erstellung eines Energieauditberichts

Bei produzierenden Unternehmen ist neben der Gebäudetechnik häufig auch die Prozessenergie von Bedeutung. Die Betrachtung kann dann beispielsweise Druckluft, Pumpen, Motoren, Kälte, Prozesswärme und Produktionszeiten umfassen.

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