Energieaudits nach EDL-G & DIN EN 16247-1
Ein Energieaudit untersucht die energetische Situation eines Unternehmens oder einer Organisation systematisch. Dabei werden Gebäude, Anlagen, Prozesse und Verbräuche betrachtet. Nach dem EDL-G sind Unternehmen ab einem Jahresverbrauch von 500.000 kWh (Stand 01/26) dazu verpflichtet ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchzuführen. Energieaudits müssen alle vier Jahre wiederholt werden. Dabei werden Gebäude, Anlagen, Prozesse und Verbräuche betrachtet und die Verbräuche den Endenergieverbrauchern zugeordnet (90%-Regel).
Typische Inhalte sind:
- Lastganganalysen
- Auswertung von Verbrauchsdaten
- Untersuchung wesentlicher Energieverbraucher
- Abbildung der Endenergieverbraucher in einem synthetischen Lastgang
- Bewertung von Betriebszuständen
- Ermittlung technischer Einsparmaßnahmen
- Betrachtung organisatorischer Maßnahmen
- Wirtschaftlichkeitsbewertung
- Priorisierung der Maßnahmen
- Erstellung eines Energieauditberichts
Bei produzierenden Unternehmen ist neben der Gebäudetechnik häufig auch die Prozessenergie von Bedeutung. Die Betrachtung kann dann beispielsweise Druckluft, Pumpen, Motoren, Kälte, Prozesswärme und Produktionszeiten umfassen.